Adresa:

Ulica Velimira Škorpika 23, 22000 Šibenik

Otvoreno:

PON-SUB: 09-21 NED: 10-20

Kontakt:

+385 / 022 / 341-352

Liebe Tierfreunde und Hundebesitzer

Ihre Hunde sind im Dalmare Shopping Zentrum willkommen. Hunde sind in den öffentlichen Bereichen des Zentrums erlaubt, und die Erlaubnis zum Betreten jedes einzelnen Geschäfts wird von den Mietern selbst erteilt.

Bitte achten Sie beim Besuch des Zentrums auf das Verhalten Ihres Haustieres und auf andere Besucher. Wir empfehlen Ihnen deshalb, mit Ihren Hund vor Ihrem Besuch im Zentrum spazieren zu gehen, damit er seinen physiologischen Bedürfnissen und seinen Bedürfnissen nach Spielen, Laufen und Geselligkeit nachgehen kann. Bitte respektieren Sie die Entscheidung jedes einzelnen Mieters, den Zugang von Hunden zu seinem Geschäft oder seinem Gastronomiebetrieb zuzulassen oder zu verbieten.

Bitte beachten Sie während Ihres Aufenthalts mit dem Hund im Zentrum die „Haustierregelung“, die Sie hier vollständig finden.

Haustierregelung

Besucher des Zentrums können ihre gut erzogenen Hunde an der Leine führen – in öffentlichen Bereichen, Parkplätzen, Garagen und auf Grünflächen des Zentrums unter den folgenden Bedingungen:

Hunde müssen immer an der kurzen Leine geführt werden. Hunde mit einem Gewicht von über 30 kg und gefährliche Hunde müssen Maulkörbe tragen. Der Begriff „gefährlicher Hund“ bezieht sich auf Tiere, die im „Regelwerk für gefährliche Hunde“ (Amtsblatt NN 117/08) beschrieben sind.

Während ihres Aufenthalts im Zentrum müssen Hunde unter der direkten Kontrolle des Eigentümers stehen. Die Besitzer müssen über 18 Jahre alt sein und nach dem Grundsatz der objektiven Haftung für das Verhalten ihres Hundes rechtlich verantwortlich sein.

Der Besitzer darf seinen Hund zu keiner Zeit unbeaufsichtigt lassen.

Hunde sind in Restaurants oder anderen Einrichtungen, die Lebensmittel zubereiten und / oder verkaufen, nicht gestattet.

Hundebesitzer sind verpflichtet, die Exkremente ihres Hundes unverzüglich aufzuheben und an den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen.

Stellt eine befugte Person des Zentrums zu irgendeinem Zeitpunkt fest, dass das Verhalten des Hundes die Mieter oder Besucher des Zentrums stört, oder schätzt sie ein, dass sich der Hund aggressiv verhält, hat sie das Recht, den Hundebesitzer zu bitten den Hund aus dem Zentrum zu entfernen.

Mieter innerhalb des Zentrums entscheiden unabhängig, ob Hunde den gemieteten Raum betreten dürfen oder nicht.

In diesem Fall bringen die Mieter an ihren Schaufenstern Aufkleber an, um darauf hinzuweisen, dass Hunde in ihrem Geschäft willkommen sind.

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